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Deutsche Flagge

Der Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen?

  • 8 Jahre rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts oder einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz
  • der Lebensunterhalt muss ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bestritten werden können
  • keine Verurteilungen wegen Straftaten
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
  • in der Regel Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

Welche Unterlagen muss ich bei der Einbürgerungsbehörde vorlegen?

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • gültiges Ausweisdokument (Reisepass)
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte in Deutschland der letzten 6 / 7 / 8 Jahre
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen, Kranken- und Pflegeversicherung sowie über eineausreichende Altersvorsorge
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Nachweise über erworbene Sprachkenntnisse - B1 Zertifikat
  • Einbürgerungstest
  • Lichtbild

Was ist ein Einbürgerungstest?

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sind in Einbürgerungsverfahren in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen. Der Testfragenpool setzt sich aus insgesamt 310 Fragen zusammen. Sowohl die bundeseinheitlichen als auch die landesspezifischen Fragen sind bereits im Internet veröffentlicht worden. Von jedem Einbürgerungsbewerber wird verlangt, dass er innerhalb von 60 Minuten 17 von 33 Testfragen richtig beantwortet. Zur Auswahl stehen jeweils vier Antworten, von denen nur eine Antwort richtig ist. In jedem Prüfungsfragebogen sind drei landesbezogene Fragen enthalten, also Fragen, die zwar bundesweit in gleicher Form gestellt werden, aber für jedes Bundesland spezifisch zu beantworten sind (z.B. Fragen nach dem Landeswappen oder der Landeshauptstadt.)

Die Abwicklung des Einbürgerungstests erfolgt durch das Bundesamt für Migration, das sich zur Testdurchführung der Volkshochschulen bedient. Das Bundesamt für Migration hat eine Liste der Institutionen erstellt, welche die Prüfung abnehmen können. 

Einbürgerungsbewerber, die über einen deutschen allgemein bildenden Schulabschluss verfügen oder einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erreicht oder eine deutsche Berufsausbildung abgeschlossen haben, müssen sich diesem Einbürgerungstest nicht unterziehen. 

Was kostet eine Einbürgerung?

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt 255,00 EUR . Die Gebühr für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigene Einkünfte beträgt jeweils 51,00 EUR.

Hier können Sie einen Einbürgerungsantrag herunterladen. Bitte lassen Sie uns diesen vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen (nur Kopien, keine Originale) auf dem Postweg zukommen.