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ASYLRECHT

Menschen, die aus politischen Gründen in Deutschland Zuflucht suchen, haben die Möglichkeit, Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a des Grundgesetzes zu beantragen. Für die Durchführung dieses Anerkennungsverfahrens, das bundeseinheitlich im Asylverfahrensgesetz geregelt ist, ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. In Baden-Württemberg ist die für die Entgegennahme von Asylanträgen zuständige Außenstelle in Karlsruhe eingerichtet. Wenn Flüchtlinge einen Asylantrag stellen, werden sie zunächst in der Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, angesiedelt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, aufgenommen und untergebracht; anschließend werden die Asylbewerber einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zur weiteren Unterbringung zugeteilt.