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Brandschutz

Der Brandschutz wird in den vorbeugenden Brandschutz (baulicher Brandschutz), in den organisatorischen Brandschutz (Regeln im Umgang mit der Benutzung eines Gebäudes) und den abwehrenden Brandschutz (Tätigkeit der Feuerwehren) unterteilt.

In der Abteilung für Brand-und Katastrophenschutz werden die Belange der Feuerwehr im Bauverfahren für den gesamten Landkreis Waldshut (außer Stadt Waldshut-Tiengen) bearbeitet.

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