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Behördliche Namensänderung

Der Vor- / Familienname eines deutschen Staatsangehörigen kann auf Antrag geändert werden, sofern der Namensträger durch seinen Namen beeinträchtigt ist und ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Die Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Wir empfehlen, vor einer Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen.

Bewohner des Landkreises Waldshut können einen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim Ordnungsamt einreichen. Für die Antragsbearbeitung fallen Gebühren an. 

Wichtig: Für Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen (Gemeinden Bad Säckingen, Herrischried, Murg, Rickenbach) ist das Standesamt Bad Säckingen zuständig. Für die Einwohner der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen mit allen Ortsteilen ist das Standesamt Waldshut zuständig.

Manuel + Namensänderung