Kreisbrandmeister
Der Landkreis Waldshut hat einen Kreisbrandmeister und vier stellvertretende Kreisbrandmeister bestellt. Der Kreisbrandmeister ist auch Abteilungsleiter Brand- und Katastrophenschutz. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören beispielsweise die fachliche Zuständigkeit für den Feuerwehrbereich der Integrierten Leitstelle. Aufsicht über die über die 5 Werkfeuerwehren und 32 Gemeindefeuerwehren des Landkreises.
Weiter ist der Kreisbrandmeister im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes für die Gemeinden und Baurechtsbehörden des Landkreises (außer Stadt Waldshut-Tiengen) tätig. Nach §24 FwG ist der Kreisbrandmeister auch befugt, die Technische Einsatzleitung bei Schadensereignissen zu übernehmen.
Ein weiteres Aufgabenfeld sind die Genehmigung von Zuschüssen bei Fahrzeugbeschaffungen sowie Neubau oder Sanierungen von Feuerwehrhäusern. Der Kreisbrandmeister überprüft den Bedarf, die Notwendigkeit und die Zweckmäßigkeit der Anträge.
Auch der Bereich Ausbildung ist ein Schwerpunkt des Kreisbrandmeisters. Dazu gehört die Koordination der Feuerwehrausbildung auf Kreisebene sowie das Organisieren von Fortbildungen.
Der Kreisbrandmeister ist zudem Mitglied in mehreren Fachausschüsse (u.a. im Rettungsdienst, Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandmeister im Landkreistag BW, im Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes usw.) und übernimmt repräsentative Aufgaben.
Kreisbrandmeister:
Dominik Rotzinger
Telefon: +49 7751/86 2115
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