Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Fischereirecht

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtvorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung. Der Landesfischereiverband führt landeseinheitlich einmal im Jahr die Fischereiprüfung durch. Die Prüfungstermine und die Termine der Vorbereitungslehrgänge finden Sie unter www.lfvbw.de.
Hier finden Sie eine Kurzübersicht.über Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Grundlegendes.

Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 10. Lebensjahr, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten. Dieser berechtigt nur zur Äusübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt.

 

Ansprechpartner

Lisa Stark

 

Petra Hall