Familienzusammenführung
Vor der Einreise von Familienangehörigen zum dauerhaften Aufenthalt gemeinsamen Aufenthalt mit einem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer muss bei der deutschen Auslandsvertretung des Heimatstaates ein Visum zur Familienzusammenführung beantragt werden. Der Visumsantrag wird von der deutschen Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet. Im Rahmen der Visumserteilung müssen vom in Deutschland lebenden Familienangehörigen immer folgende Nachweise und Unterlagen vorgelegt werden:
Gesicherter Lebensunterhalt
- Arbeitnehmern:
Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
Verdienstbescheinigung (z. B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate) - Selbständige/Freiberufler:
Genehmigung zur Gewerbeausübung
Gewinn nach Steuern (letzter Einkommensteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
Ausreichender Wohnraum
- Nachweis eines ausreichenden Wohnraumes für alle im Haushalt lebenden Personen durch einen Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl.
Zusätzlich
- Bei Ehegattennachzug:
Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde
beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
gegebenenfalls Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- bei Kindernachzug:
Original oder Ausfertigung der Geburtsurkunde
beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde, sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt
gegebenenfalls Sorgerechtsbeschluss mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können darüber hinaus noch weitere Dokumente und Nachweise erforderlich sein.