Beratungs- und Prüfbehörde (Heimaufsicht)
Im Zentrum unserer Tätigkeit stehen der Schutz der Menschenwürde, die Lebensqualität sowie die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner. Gemäß gesetzlicher Vorgaben übernehmen wir die Beratung und Prüfung von:
- stationären Pflegeeinrichtungen und
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen mit Behinderung
um die Rechte und den Schutz der Bewohner zu wahren.
Unsere Zuständigkeit bezieht sich auf die Einrichtungen im Landkreis Waldshut.
Unsere Aufgabenbereiche basierend auf dem Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) und der Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz-Ausführungsverordnung (TPQGAVO):
- Überprüfung der Qualität in Einrichtungen mittels Durchführung von Regel- und anlassbezogenen Begehungen unter Einbeziehung fachkundiger Personen
- Überprüfung des Personals bezüglich Anzahl und fachlicher Qualifikationen sowie Überwachung des Betriebs einer stationären Einrichtung
- Beratung
- von Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Vertretungen und Angehörigen über ihre Rechte und Pflichten.
- von Personen und Trägern, die Einrichtungen planen oder betreiben.
- von Trägern zur Beseitigung festgestellter Mängel.
- Beschwerdemanagement bei eingehenden Beschwerden
- Ordnungsrechtliche Maßnahmen und Ordnungswidrigkeitsverfahren bei festgestellten Mängeln
- Überprüfung und Einhaltung baulicher Anforderungen, Mitwirkung bei Baugenehmigungsverfahren
Für ambulant betreute Wohngemeinschaften findet dieses Gesetz keine Anwendung.
Im Sozialministerium wurde eine Beschwerdestelle eingerichtet:
beschwerdestelle-ambulanteWG@sm.bwl.de