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Brandmeldeanlagen

Besondere Gebäude, von denen eine erhöhte Brandgefahr ausgeht oder bei welchen viele Personen in Gefahr geraten können, müssen über eine Brandmeldeanlage verfügen. Sowohl aus baurechtlichen als auch aus versicherungsrechtlichen Gründen kann der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert werden.

Bei Brandmeldeanlagen handelt es sich um Anlagen zur Früherkennung einer Brandgefahr. Die Detektion einer Brandentstehung erfolgt durch unteschiedliche Sensoren (Rauch, Wärme, Flammen). Hinzu kommen noch Druckknopfmelder zur manuellen Auslösung eines Brandalarms.

Sämtliche Melder werden in einer Brandmeldezentrale zusammengeschaltet und ausgewertet. 

Damit auch gleichzeitig die zuständige Feuerwehr alarmiert wird, sind Brandmeldeanlagen in der Regel auf die Integrierte Leitstelle aufgeschaltet sein. Hierzu wird die Brandmeldeanlage durch eine Übertragungsanlage ergänzt.

Brandmeldeanlagen sind effektive Früherkennungsanlagen. Sie erkennen eine Brandentstehung bevor sie mit den Sinnesorganen eines Menschen erkennbar sind. Die Anlagen unterliegen besonderen technischen Regelwerken. Deshalb dürfen Brandmeldeanlagen nur dann auf die Leitstelle aufgeschaltet werden, wenn sie diesen Regelwerken entsprechen.

Brandmeldeanlagen verhindern durch ihre schnelle Meldung eine Brandausbreitung und ermöglichen der Feuerwehr ein frühzeitiges und erfolgreiches Eingreifen.

Handdruckmelder

Sachbearbeitung Brandmeldeanlagen:
Landratsamt Waldshut
Abteilung Brand und Katastrophenschutz
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751-86 2151
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