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Bürger der EU

Personen aus den Mitgliedsländern der EU benötigen weder ein Visum, noch einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung für die Einreise, den Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik.

EU-Bürger und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde oder bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Vorlage von Pass oder Personalausweis
  • ggf. Nachweise über Familienzugehörigkeit (z.B. Heiratsurkunde, Abstammungsurkunde)

EU Bürger benötigen für Ihren Aufenthalt in Deutschland nichts weiter als die Anmeldebestätigung der Wohngemeinde und ihren gültigen Pass. Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird grundsätzlich eine sog. Aufenthaltskarte mit einer Gültigkeit von zunächst fünf Jahren ausgestellt. Die Ausländerbehörde kann jedoch überprüfen, ob ein Recht auf Freizügigkeit noch besteht und im Einzelfall den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellen.