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Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie kann aus folgenden Gründen erteilt werden:

  • zum Zweck der Ausbildung
  • zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • aus familiären Gründen
  • aus besonderen Gründen (z. B. Wiederkehr ehemaliger deutscher Staatsbürger)

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist an die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) gebunden. Vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bedarf es einer Antragstellung sowie der Vorlage von Nachweisen, welche den Aufenthaltszweck begründen. Je nach Einzelfall werden noch weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt.