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Löschwasser

Wirksame Löscharbeiten sind für die Feuerwehren nur mit einer ausreichenden Löschwassermenge möglich!

Somit muss immer wenn ein Baugebiet erschlossen werden soll, neben der Trinkwasserversorgung, der Abwasserentsorgung sowie der Energie- und Kommunikationsversorgung auch die Löschwasserversorgung geklärt werden. Die Löschwasserversorgung umfasst neben der ausreichend dimensionierten Löschwassermenge auch die notwendigen Entnahmestellen (Hydranten).

Für eine ausreichende Löschwasserversorgung, innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist grundsätlich die Gemeinde verantwortlich. Die Löschwassermenge orientiert sich an der Art und dem Ausmaß der beabsichtigten Nutzung. Wird eine brandgefährlichere oder intensivere Nutzung bzw. die Nutzung eines Grundstückes im Außenbereich im Rahmen der Baugenehmigung beantragt, dann kann auch der Bauherr zur ergänzenden Löschwasserversorgung herangezogen werden. Die Gemeinde muss dann nur für den allgemeinen Grundschutz sorgen.

 

LUF