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Teilnahme an einem Intergationskurs

Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder in bestimmten Fällen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, erhalten bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Berechtigung bzw. die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird von der Ausländerbehörde bei der Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels festgestellt und ausgehändigt.

Bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch kann eine Teilnahmeverpflichtung auch durch das Jobcenter erfolgen.

Kursträger im Landkreis Waldshut

DAA Deutsche Angestellten-Akademie

Emma-Stoll-Weg 4, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon 07751-8387-0

HBBZ Hochrhein-Bildungs- und Beratungs-Zentrum

Grieshaberstr. 4,79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751-898070

Volkshochschule Bad Säckingen

Friedrichstr. 33, 79713 Bad Säckingen, Telefon 07761-2101

Volkshochschule Hochschwarzwald

Bildungszentrum, 79848 Bonndorf, Telefon: 07651-1363