Ziel eines Integrationskurses ist es, die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands erfolgreich zu vermitteln. Ausländischen Mitbürgern sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet soweit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheit des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Teilnahme an einem Intergationskurs
Ausländer, die einen Anspruch auf Teilnahme haben und sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können oder in bestimmten Fällen über keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, erhalten bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in der Regel eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Die Berechtigung bzw. die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs wird von der Ausländerbehörde bei der Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels festgestellt und ausgehändigt.
Bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch kann eine Teilnahmeverpflichtung auch durch das Jobcenter erfolgen.
Kursträger im Landkreis Waldshut
DAA Deutsche Angestellten-Akademie
Emma-Stoll-Weg 4, 79761 Waldshut-Tiengen, Telefon 07751-8387-0
HBBZ Hochrhein-Bildungs- und Beratungs-Zentrum
Grieshaberstr. 4,79761 Waldshut-Tiengen, Telefon: 07751-898070
Friedrichstr. 33, 79713 Bad Säckingen, Telefon 07761-2101
Volkshochschule Hochschwarzwald
Bildungszentrum, 79848 Bonndorf, Telefon: 07651-1363