Termine
Geplante Lehrgänge
Für die Feuerwehrausbildung ist nach dem Feuerwehrgesetz die Gemeinde zuständig. Neben dem Feuerwehrgesetz gibt es die Feuerwehrdienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" und die Verwaltungsvorschrift "Feuerwehrausbildung" des Landes Baden-Württemberg.
Der Landkreis Waldshut koordiniert, plant und oraganisiert zentral für alle Feuerwehren des Landkreises die Feuerwehrausbildung für folgende Lehrgänge:
Zusätzlich koordiniert der Landkreis die Vergabe der Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal.
Geplante Lehrgänge
Lehrgangsverwaltungsoftware