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Feuerwehrausbildung

Für die Feuerwehrausbildung ist nach dem Feuerwehrgesetz die Gemeinde zuständig. Neben dem Feuerwehrgesetz gibt es die Feuerwehrdienstvorschrift 2 "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" und die Verwaltungsvorschrift "Feuerwehrausbildung" des Landes Baden-Württemberg.

Der Landkreis Waldshut koordiniert, plant und oraganisiert zentral für alle Feuerwehren des Landkreises die Feuerwehrausbildung für folgende Lehrgänge:

  • Truppmannausbildung Teil 1 (F1-I)
  • Truppmannausbildung Teil 2 (F1-II)
  • Truppführer (F2)
  • Sprechfunker (SF)
  • Atemschutzgeräteträger (AGT)
  • Maschinisten
  • Sonderseminare z.B. Fahrtraining für Einsatzfahrer

Zusätzlich koordiniert der Landkreis die Vergabe der Lehrgangsplätze an der Landesfeuerwehrschule Bruchsal.

 

Termine

Geplante Lehrgänge

Anmeldung

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