Bekanntmachungen
Ämter Landkreis Waldshut
Amt auswählen
Online-Bürgerportal
Service auswählen

Personenstandswesen/ Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht (untere Aufsichtsbehörde) überprüft unter anderem Fälle, die von den Standesämtern der Gemeinden und Städte weitergeben werden wie zum Beispiel:

  • Nachbeurkunden von Auslandsgeburten, Eheschließungen oder Sterbefälle im Ausland
  • Durchführung von örtlichen Prüfungen in den Standesämtern
  • Gerichtliche Berichtigungen
Personenstandsgesetz