Personenstandswesen/ Standesamtsaufsicht
Die Standesamtsaufsicht (untere Aufsichtsbehörde) überprüft unter anderem Fälle, die von den Standesämtern der Gemeinden und Städte weitergeben werden wie zum Beispiel:
- Nachbeurkunden von Auslandsgeburten, Eheschließungen oder Sterbefälle im Ausland
- Durchführung von örtlichen Prüfungen in den Standesämtern
- Gerichtliche Berichtigungen