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Elektronischer Aufenthaltstitel

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU
  • Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
  • Blaue Karte-EU

Weil auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke von Personen ab dem 6. Lebensjahr gespeichert werden, ist zur Antragstellung grundsätzlich eine persönliche Vorsprache beim Ausländeramt erforderlich. Das für die Ausstellung benötigte Lichtbild muss generell biometrietauglich sein.
Die Gültigkeit des elektronischen Aufenthaltstitels ist an die Passgültigkeit gebunden, d. h. dass mit Ablauf des Reisepasses auch die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels fällig wird.

Der eAT wird ausschließlich durch die Bundesdruckerei Berlin ausgestellt und anschließend an die jeweils zuständige Ausländerbehörde versandt. Für die Produktion und Aushändigung ist mit Wartezeiten von ca. vier bis sechs Wochen zu rechnen. Es ist deshalb technisch nicht möglich, einen elektronischen Aufenthaltstitel direkt bei Antragstellung in der Ausländerbehörde zu verlängern oder zu übertragen. Bitte beachten Sie das bei der Planung von Auslandsreisen.

Zur Abholung teilt Ihnen die Ausländerbehörde einen Termin mit. Im Fall der Verhinderung können Sie sich durch einen andere Person bei der Abholung vertreten lassen.