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Feuerwehrpläne

Gebäude besonderer Art oder Nutzung verfügen in aller Regel über besondere brandschutztechnische Einrichtungen. Dies sind z.B. die Einteilung des Gebäudes in Brandabschnitte, in Rauch- bzw. Brandbekämpfungsabschnitte, Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Brandschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Räume mit Gefahrstoffen oder besonderen Gefahren, aber auch Aufenthaltsräume mit leistungseingeschränkten Personen. Im Brandfall hat deshalb die Feuerwehr viele regeluntypische Besonderheiten zu beachten.

Damit sich die Feuerwehr bereits frühzeitig mit dem bevorstehenden Einsatz auseinandersetzen kann, benötigen sie Pläne und Informationen. Diese Pläne werden als „Feuerwehrpläne" bezeichnet. Die Pläne sind nach DIN 14095  und den Ausführungsbestimmungen des Landkreises vom Betreiber erstellen zu lassen. Vielfach werden die Pläne bereits im Rahmen von baurechtlichen Verfahren (Baugenehmigungsverfahren) oder als Ergebnis einer Brandverhütungsschau von der Baurechtsbehörde angefordert.

 

Feuerwehrplan

Sachbearbeitung Feuerwehrpläne:
Landratsamt Waldshut
Abteilung Brand und Katastrophenschutz
Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751-86 2151
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