Die untere Verwaltungsbehörde als Gewerbebehörde ist zuständig für alle gewerbliche Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren sowie sonstige allgemeine Gewerbesachverhalte wie u.a.
Die untere Verwaltungsbehörde als Gewerbebehörde ist zuständig für alle gewerbliche Genehmigungs-, Widerrufs- und Untersagungsverfahren sowie sonstige allgemeine Gewerbesachverhalte wie u.a.