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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz ist zunächst Aufgabe der Bundesländer. Das Landratsamt ist als Untere Katastrophenschutzbehörde grundsätzlich für den Katastrophenschutz im Gebiet des Landkreises Waldshut zuständig. Wir haben die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und dafür notwendige, spezielle Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Vorbeugende Maßnahmen sind beispielsweise Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen, sowie die Bürgerinnen und Bürger über mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren.

Weitere Aufgaben im Überblick:

  • Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen DRK, DLRG, Bergwacht sowie dem THW im Hinblick auf gemeinsame Einsätze im Tagesgeschäft sowie im Katastrophenschutz
  • Zusammenarbeit mit Polizei und Bundeswehr (Kreisverbindungskommando)
  • Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen und benachbarten Kantonen der Schweiz
  • Einsatzplanung und -vorbereitung für Großschadenslagen und Flächenereignisse inkl. Katastropheneinsatzplanung
  • Vorbereitung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen
  • Verwaltung und Überprüfung der bundes- und landeseigenen Fahrzeuge des Katastrophenschutzes

Weitere Tehmen im Bereich Katastrophenschutz: