Die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts wird am 27. Juni 2024 in Kraft treten. Der Gesetzgeber hat umfangreiche Änderungen beschlossen, wobei zwei wesentliche Punkte hervorzuheben sind. Durch die Reform wird sich eine in der Regel zur Einbürgerung erforderliche Aufenthaltszeit in Deutschland von derzeit 8 auf 5 Jahre verkürzen. Außerdem wird die Mehrstaatigkeit (doppelte Staatsbürgerschaft) von Deutschland zukünftig grundsätzlich hingenommen. Bewerber müssen also zukünftig nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes aufgeben.
Die Einbürgerungsbehörde beim Landratsamt bittet darum, noch keine Anfragen und Anträge vor Inkrafttreten der Änderungen zu stellen. Sobald das geänderte Gesetz in Kraft ist, werden wir weitere Informationen auf den Internetseiten der Einbürgerungsbehörde zur Verfügung stellen.