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Wichtiger Hinweis zur Erreichbarkeit der Ausländerbehörde und der Einbürgerungsbehörde

In der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde gelten Telefonzeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montags - Freitags von 8:30 - 10:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Die Ausländerbehörde und die Einbürgerungsbehörde muss ein sehr hohes Arbeitsaufkommen bewältigen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten intensiv daran, allen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen sind telefonisch von 8:30 - 10:00 Uhr erreichbar. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Vorsprache bei der Behörde nur mit Terminvereinbarung erfolgen kann. Regelmäßig wird ein Termin erst dann vergeben, wenn ein Antrag vorliegt und alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden. Nutzen Sie zur Antragstellung gerne unsere Angebote auf den Internetseiten des Ausländerwesens.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.