Im Landkreis Waldshut stehen wir vor einer besonderen Herausforderung:
Aufgrund natürlich erhöhter Arsengehalte in unseren Böden ist eine freie Verwertung von Bodenaushub oft nicht möglich.
Zur Vorabeinschätzung möglicher Arsenbelastungen bei geplanten Bodenaushub- oder -verfüllungsarbeiten bieten wir Ihnen Zugang zu unserer interaktiven Karte der erhöhten geogenen Arsengehalte im Landkreis. Weitere Informationen finden Sie in der interaktiven Karte und im Infoblatt „Geogene Schadstoffe in Böden“
Diese Karte dient als erste Orientierungshilfe für Ihre Projektplanung und kann auf die Notwendigkeit weiterer Bodenuntersuchungen hinweisen.
Erhöhte geogene Arsengehalte bedeutet für unseren Landkreis:
- Sorgfältige Prüfung vor jeder Bodenumlagerung
- Entwicklung angepasster Verwertungskonzepte
Rechtsgrundlage
Gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) § 6 Abs. 3 gilt:
(3) Eine schädliche Bodenveränderung im Sinne des Absatzes 2 ist aufgrund von Schadstoffgehalten nicht zu besorgen, wenn Bodenmaterial oder Baggergut am Herkunftsort oder in dessen räumlichen Umfeld unter vergleichbaren Bodenverhältnissen sowie geologischen und hydrogeologischen Bedingungen umgelagert wird und das Vorliegen einer Altlast oder sonstigen schädlichen Bodenveränderung aufgrund von Schadstoffgehalten auszuschließen ist.