Verpflichtungserklärung abgeben
Ein Visum zur Einreise nach Deutschland kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt während des Aufenthalts im Bundesgebiet gesichert sein wird. Können bei Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) keine ausreichenden eigenen Mittel nachgewiesen werden, können in Landkreis Waldshut lebende Personen mit ausreichender Bonität bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung für die Antragstellerin oder den Antragsteller abgeben.
Die Verpflichtungserklärung ist für 5 Jahre gültig. Dieser Zeitraum beginnt mit der Einreise in das Bundesgebiet, wenn diese durch die Verpflichtungserklärung ermöglicht wurde. Eine Verpflichtungserklärung kann abgeben werden für
- Schengen-Visa für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, zum Beispiel für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen
- nationale Visa für langfristige Aufenthalte von mehr als 90 Tagen, zum Beispiel für ein Studium oder eine Eheschließung
Ablauf:
1. Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung müssen Sie den Online-Antrag „Verpflichtungserklärung abgeben“ nutzen. Beachten Sie dazu bitte folgende Hinweise:
- Der Online-Antrag ist umfangreich, sodass das Ausfüllen einige Zeit dauert.
- Bitte halten Sie für den Online-Antrag alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen.
- Bevor Sie den Antrag einreichen können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr mit Kredikarte bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Bitte speichern Sie sich dieses Dokument ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
2. Nachdem Sie den Online-Antrag gestellt haben, werden wir die eingereichten Unterlagen prüfen und Ihnen schnellstmöglich einen Termin zur Ausstellung der Verpflichtungserklärung mitteilen. Soweit nötig, fordert die Ausländerbehörde vorher noch weitere Unterlagen an.