Gaststättenerlaubnis / Stellvertreter / Gestattungen - ! Änderung ab dem 01.01.2026 !
Das Landesgaststättengesetz wird mit Wirkung zum 01.01.2026 umfangreich novelliert. Ab dem 01.01.2026 gibt es keine schriftliche Gaststättenerlaubnis und auch keine Stellvertretererlaubnis mehr. Für die Bearbeitung von Gestattungen sind künftig unabhängig von der zeitlichen Dauer vollumfänglich die Städte und Gemeinden zuständig.
Das Erlaubnisverfahren wird künftig durch ein sogenanntes Anzeigeverfahren ersetzt. Weiterhin unterschieden wird zwischen einer Gaststätte im stehenden Gewerbe und dem Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass (= nach heutigem Stand Gestattungen).
Detailliertere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Handel, Gewerbe, Bußgeldstelle
Beachten Sie auch das vom Wirtschaftsministerium bereitgestellte Fact Sheet:
-> https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/aufsicht-und-recht/gaststaettenrecht