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Märkte

 

Märkte sind regelmäßig oder in größeren Zeitabständen wiederkehrende Veranstaltungen mit einer Vielzahl gewerblicher Anbieter von Waren. Werden nur bestimmte Waren oder ein bestimmtes Warensortiment (z. B. Antiquitäten oder Weihnachtsartikel) angeboten, handelt es sich um einen Spezialmarkt. Beim Angebot von Waren aller Art handelt es sich um einen Jahrmarkt. Für beide Veranstaltungsarten ist eine Erlaubnis erforderlich, sofern die gewerblichen Anbieter nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte sind und die vorgeschriebenen Ladenschlusszeiten nicht eingehalten werden sollen.

Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Marktveranstalters bestehen, ein größerer Zeitabstand zu einem zurückliegenden Markt in der Gemeinde besteht und eine Vielzahl von Anbietern (mindestens 12) an der Veranstaltung teilnehmen werden. Der Marktveranstalter hat die Erlaubnis mit Angaben zum Warenangebot, den Veranstaltungszeiten und dem Veranstaltungsort unter Beifügung der Teilnahmebedingungen der Veranstaltung sowie eines vorläufigen Teilnehmerverzeichnisses frühzeitig vor dem Veranstaltungstermin zu beantragen. Weitere Unterlagen können in Einzelfällen erforderlich werden.

Solche Veranstaltungen sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Nur in besonders gelagerten Fällen kann auf Antrag zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz erteilt werden.