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Privatkrankenanstalt

Für den Betrieb einer Privatkrankenanstalt ist gemäß § 30 Gewerbeordnung (GewO) eine personen- und raumbezogene Erlaubnis erforderlich.
Der Antrag muss Angaben zur Person des Betreibers, zur Art der zu behandelnden Krankheiten und über die künftigen Betriebsräume enthalten. Die gewerberechtliche Erlaubnis kann sich nur auf zuvor baurechtlich zugelassene Betriebsräume erstrecken. Der Antrag ist formlos zu stellen. Die notwendigen Unterlagen zu den Erlaubnisanträgen können Sie der Checkliste entnehmen.