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Reisegewerbe

 

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung Endverbraucher aufsucht und Waren zum Verkauf oder zur Bestellung anbietet oder ankauft sowie gewerbliche Leistungen anbietet. Die Ausübung unterhaltender Tätigkeiten als Schausteller oder Tätigkeiten nach Schaustellerart ist ebenfalls Reisegewerbe.

Hierfür ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte erforderlich, die auf Antrag erteilt wird. Die gewerberechtliche Erlaubnis gilt grundsätzlich nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Reisegewerbekartenpflicht ist auf selbständige Gewerbetreibende beschränkt, für Angestellte eines Reisegewerbetreibenden, insbesondere einer juristischen Person, gilt nach § 60c Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) lediglich die Pflicht zur Mitführung der sog. Zweitausfertigung.