Umsatzsteuerbescheinigung
Auf Antrag stellen wir Musikvereinen, die die gleichen kulturellen und gemeinnützigen Aufgaben wahrnehmen wie öffentliche Einrichtungen, die für die Befreiung von der Umsatzsteuer notwendige Bescheinigung aus. Vorzulegen sind hierzu die aktuelle Vereinssatzung und die Bescheinung über die Steuerbefreiung des Vereins.
Musiklehrer, die eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer benötigen, müssen grundsätzlich folgende Unterlagen vorlegen:
- Abschlusszeugnis über ihre musikalische Ausbildung
- Bestätigung zweier Schüler, dass sie vom Antragssteller Musikunterricht erhalten
- Bestätigung dieser Schüler, dass eine Studienaufnahme angestrebt wird oder
- Abschlusszeugnis über ihre musikalische Ausbildung
- Bestätigung der Musikschule, an der der Antragssteller unterrichtet, dass die Musikschule nach den Lehrplänen des Verbandes der Musikschulen unterrichtet und der Antragssteller im Einzelunterricht eingesetzt ist.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung nicht gleichbedeutend mit der Steuerbefreiung ist, sondern die Entscheidung darüber allein den Steuerbehörden obliegt.