Gesetz über die Sonntage und Feiertage (FTG)
Das FTG für Baden-Württemberg bestimmt und umfasst die gesetzlichen und kirchlichen Feiertage. Es bestimmt, welche Aktivitäten an bestimmten Feiertagen zu bestimmten Uhrzeiten verboten oder nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sind, so z. B. Tanzverbote, öffentliche Unterhaltungen, Märkte und Messen, Treibjagden, öffentlich bemerkbare Arbeiten etc.
Das Tanzverbot gilt an folgenden Tagen: