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Kampfhunde
 

In Baden-Württemberg gibt es grundsätzlich drei Hunderassen, bei welchen aufgrund rassespezifischer Merkmale eine Kampfhundeeigenschaft vermutet wird. Ebenso bei Kreuzungen unter oder mit diesen Hunden.

Die drei Hunderassen sind im Einzelnen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Die Eigenschaft als Kampfhund kann auch bei bestimmten anderen Hunden vorliegen, wenn diese durch eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit auffallen.

Zum Halten eines Kampfhundes bedarf es der Erlaubnis durch die Ortspolizeibehörde. Diese wird nur in ganz bestimmten und seltenen Fällen erteilt.

Darüber hinaus kann man durch einen sog. „Wesenstest" die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bei den o.g. Hunden widerlegen.
Dieser Wesenstest wird unter Federführung des Landratsamtes in Zusammenarbeit mit Polizei und Zoll durchgeführt.

Bei bestandenem Wesenstest gilt die Kampfhundevermutung als widerlegt und der Hund kann unter bestimmten Bedingungen erlaubnisfrei gehalten werden.